Geschichte der PeKo

Der erste Personalausschuss der ETH Zürich nahm 1971 seine Arbeit auf und vertritt seither die Interessen der Mitarbeitenden. 2002 wurde er in Personalkommission (PeKo) umbenannt.

Seit 1971 Stimme des Personals

Am 20. August 1970 stimmten die Berechtigten über einen Antrag von 335 ETH-Bediensteten zur Schaffung eines Personalausschusses ab und nahmen diesen an. In der Folge wurde eine Wahlliste mit sieben Mitgliedern und sieben Ersatzleuten eingereicht; nach stiller Wahl nahm der erste Personalausschuss der ETH Zürich am 1. Januar 1971 seine Arbeit auf. Grundlage bildeten die Verordnung über alle Personalausschüsse in der allgemeinen Bundesverwaltung vom 14.10.1960 sowie deren Revisionen vom 3.9.1975 und 1.7.1976. Im Jahr 2002 wurde der Personalausschuss in Personalkommission (Peko) umbenannt.

Verfügung 14851/121.0: Personalausschuss der ETH, 8. Dezember 1970

Die Orientierungs- und Strukturkrise, die 1968 ihren Lauf nahm, beeinflusste die ETH auf mehreren Ebenen. Debattiert wurde über neue Inhalte des Studiums sowie über neue Reglemente und Gesetze.

Mit der 1968 stattgefundenen ?bernahme der damaligen Ecole Polytechnique à l’Université de Lausanne (EPUL)) durch den Bund stellte das bis dahin geltende ETH-Gesetz (von 1854) keine ausreichende Rechtsgrundlage mehr dar. Dieses Gesetz wurde nur für eine Bundeshochschule erlassen und liess sich nicht auf einen Hochschulbereich anwenden, der aus zwei Bundeshochschulen bestand. Daher beschlossen die eidgen?ssischen R?te ein neues ETH-Gesetz, welches auch die Integration der EPUL als EPFL (Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne) ins ETH-System berücksichtigte.

Der ausgearbeitete Gesetzestext liess jedoch die Frage der Mitbestimmung weitgehend unbeantwortet. Daraufhin ergriffen die Studierenden 1969 das Referendum gegen das neue ETH-Gesetz. Im Juni 1969 wurde die Vorlage in der Volksabstimmung mit 65.5% Nein-Stimmen abgelehnt. Die Lancierung des Referendums wie auch die Ablehnung des ETH-Gesetzes zeigten, dass Mitbestimmung ein grundlegendes Problem darstellte.  

Die überraschende Ablehnung des ETH-Gesetzes 1969 hatte zur Folge, dass ein allgemeinverbindlicher Bundesbeschluss, die sogenannte ?bergangsregelung, eingesetzt wurde, um die entstandene Gesetzeslücke zu schliessen. Dieser Bundesbeschluss über die eidgen?ssischen Technischen Hochschulen wurde am 1. Oktober 1970 in Kraft gesetzt.

Das ETH-Gesetz von 1854 blieb insofern in Kraft, als dass seine Vorschriften nur soweit aufgehoben waren, als sie in Widerspruch zur ?bergangsregelung standen. Die ?bergangsregelung sah vor, die Leitungsstruktur des Hochschulbereiches weitgehend aus dem verworfenen Gesetz zu übernehmen. Die Oberleitungs- und Koordinationsbeh?rde trug weiterhin die Bezeichnung ?Schweizerischer Schulrat? und setzte sich fortan aus dem Pr?sidenten, zwei Vizepr?sidenten sowie maximal acht nebenamtlichen Mitgliedern zusammen. Die unmittelbare Leitung und Verwaltung jeder Hochschule oblag je einem Vizepr?sidenten, der bald schon als ?Pr?sident der ETH? bezeichnet wurde. Weiter definierte die ?bergangsregelung die beiden ETH in Zürich und Lausanne sowie die vier weiterhin bestehenden Annexanstalten als Bereich der Eidgen?ssischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich).

Das ETH-Gesetz von 1854 war zu sehr auf die Lehre zugeschnitten. Ebenso wichtige Auftr?ge wie das Betreiben eigener wissenschaftlicher Forschung und Erbringen von wissenschaftlichen Dienstleistungen wurden sodann offiziell in die ?bergangsregelung von 1970 aufgenommen.

Nach Inkraftsetzung der ?bergangsregelung stand auch den Bediensteten beider ETH ein gewisses Mitspracherecht zu. Gem?ss dem Beamtengesetz k?nnen für einzelne Verwaltungen, Betriebe und Anstalten nun auch Personalausschüsse gebildet werden, um die Zusammenarbeit zwischen leitenden Stellen und Personal zu f?rdern.  

Bildung eines Personalausschusses 1970
Offizielle Errichtung des Personalausschusses 1970

In Mitten dieser von Neuorientierung gepr?gten Phase und der allgegenw?rtigen Diskussion zur Frage der Mitsprache und Mitbestimmung wurde am 6. November 1969 ein Antrag zur Schaffung eines Personalausschusses an der ETH Zürich eingereicht.

Dieser Antrag führte dazu, dass im Folgejahr eine offizielle Abstimmung unter dem gesamten Personal durchgeführt wurde. Stimmberechtigt waren Beamte im Sinne des Beamtengesetzes sowie vollj?hrige Angestellte.

Vergr?sserte Ansicht: Abstimmung 1970
Abstimmung 1970

 

 

 

 

An der Abstimmung nahmen 488 Personen teil. Dabei erkl?rte sich mit 419 Ja-Stimmen die Mehrheit mit dem Antrag einverstanden. Im November 1970 wurden sodann die ersten sieben Mitglieder des Personalausschusses gew?hlt:

  • Elisabeth Bührer
  • Josef H?fliger
  • Hans Hotz
  • Arthur Kihm
  • Friedrich Lenggenhager
  • Willi Rüttener
  • Erich Widmer

Im Januar 1971 war es dann soweit und der Personalausschuss der ETH Zürich nahm offiziell seine Arbeit auf.

In den 1970er Jahren sah sich die ETH mit schwierigen personalpolitischen Rahmenbedingungen konfrontiert. Zu Beginn des Jahres 1975 wurde ihr durch Parlament, Bundesrat und Schulrat ein Stellenkontingent von 2'562 Etatstellen zugewiesen (einschliesslich Professuren und Assistenzstellen). Zu keinem Zeitpunkt durfte diese Anzahl überschritten werden. Diese Einschr?nkung sollte den vom Parlament angestrebten Personalabbau unterstützen. Infolge des Anstellungsstopps war die ETH gezwungen, strukturelle Probleme durch Stellenabbau sowie durch die Umverteilung von Etatstellen zu l?sen.

Im Rahmen einer Effizienzüberprüfung in der Bundesverwaltung beauftragte der Schweizerische Schulrat in den Jahren 1985 und 1986 die Beratungsfirmen Hayek Engineering AG und H?usermann + Co. AG mit einer Unternehmensanalyse sowie einer Optimierungsstudie der ETH, der Annexanstalten und der übergeordneten Führungsstruktur.

Auf Grundlage dieser Untersuchungen wurde 1987 an der ETH Zürich eine Matrixstruktur eingeführt, die als besonders flexibel galt – eine Eigenschaft, die in den 1980er-Jahren stark gefragt war. Einerseits n?herte sich die Organisation der ETH damit strukturell der Industrie an, andererseits trug die neue Struktur der wachsenden Bedeutung der Forschung Rechnung und erm?glichte entsprechende Anpassungen.

Im Zuge dieser Neuorganisation waren die bisherigen ?Abteilungen? prim?r für die Lehre zust?ndig, w?hrend die Forschung neu in ?皇冠体育,皇冠体育appn? organisiert wurde. Dadurch wurde auch die Zuordnung der Professuren zu 皇冠体育,皇冠体育appn und Abteilungen flexibler gestaltet.
(Quelle: ETHistory Webseite; Archiv ETH life)

Nachdem das ETH-Gesetz 1969 in der Referendumsabstimmung gescheitert war und 1970 eine ?bergangsregelung erlassen wurde, begann die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes. Die Schaffung eines zeitgem?ssen Hochschulgesetzes erwies sich jedoch als anspruchsvoller als erwartet. Da sich die Erarbeitung verz?gerte, musste die ?bergangsregelung mehrfach befristet verl?ngert werden.

1987 verabschiedete der Bundesrat nach umfangreichen Vorarbeiten die Botschaft zur Totalrevision des ETH-Gesetzes. Der Entwurf wurde vom St?nderat weitgehend übernommen. Im Nationalrat verz?gerte sich die Behandlung, insbesondere aufgrund intensiver Diskussionen zur künftigen Organisation des ETH-Bereichs, die mehrere Klausursitzungen erforderte.

1991 beschloss die Bundesversammlung schliesslich das totalrevidierte ETH-Gesetz. Dieses führte eine neue Leitungsstruktur ein und unterschied klar zwischen dem ETH-Rat (ehemals Schweizerischer Schulrat) und der Direktion des ETH-Bereichs. Der ETH-Rat ist seither für die strategische Führung verantwortlich und übt die Aufsicht über die Institutionen des ETH-Bereichs aus. Zudem wurde zur institutionellen Mitwirkung neu an beiden Hochschulen eine Hochschulversammlung vorgesehen.

Die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer nahmen im Jahr 2000 das Bundespersonalgesetz (BPG vom 24.03.2000) deutlich an. In der Folge erarbeiteten die Sozialpartner die neue Personalverordnung für den ETH-Bereich (PVO-ETH), die vom Bundesrat am 25.04.2001 genehmigt und vom ETH-Rat per 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt wurde.

Abschnitt 4 der PVO-ETH regelt die Mitwirkung. Gem?ss Art. 13 k?nnen an beiden ETH sowie an den Forschungsanstalten Personalkommissionen gebildet werden (anstelle der bisherigen Personalausschüsse), sofern dies von der Mehrheit der Mitarbeitenden gewünscht wird.

Der Personalausschuss setzte sich intensiv mit der Ausarbeitung der neuen Personalverordnung auseinander. Die Ergebnisse zahlreicher Besprechungen und Diskussionen flossen als Empfehlungen in seine Stellungnahme ein. Der ETH-Rat übernahm mehrere ?nderungs- und Erg?nzungsvorschl?ge in die definitive Verordnung. Dazu z?hlen insbesondere Regelungen zur Besch?ftigung von Menschen mit Behinderungen sowie zum Lohnanspruch bei Krankheit oder Unfall (Art. 36 PVO-ETH) und zur Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft, Mutterschaft oder Adoption (Art. 37 PVO-ETH).

Das Bundespersonalgesetz (BPG) verlangt in Art. 15, dass der individuelle Lohn nach Funktion, Erfahrung und Leistung bemessen wird. Dafür bestehen 15 Funktionsstufen. Ein Wechsel der Funktionsstufe setzt stets auch eine Ver?nderung des Anforderungsniveaus voraus.

Damit wurde das frühere Laufbahnprinzip (Aufstieg innerhalb eines festgelegten Klassenspektrums) durch das sogenannte ?Einklassenprinzip? ersetzt. Für jede der 15 Funktionsstufen sind ein Mindest- und ein H?chstbetrag definiert. Innerhalb dieses Rahmens wird ein Lohnband festgelegt, in dem die Entl?hnung abh?ngig von Erfahrung und Leistung erfolgt (Art. 26 PVO-ETH).

Die Leistung wird im Rahmen eines j?hrlichen Gespr?chs zwischen Mitarbeitenden und vorgesetzter Person beurteilt, dokumentiert und reflektiert. Dabei werden gemeinsam auch Ziele für das kommende Jahr vereinbart.

Mit der Inkraftsetzung der neuen Personalverordnung per 1. Januar 2002 verlor die bis dahin geltende Bundesverordnung über Personalausschüsse ihre Rechtsgrundlage. In der Folge unterbreitete der damalige Personalausschuss der ETH Zürich der Schulleitung Ende 2001 ein neues Reglement für eine Personalkommission.

Als Nachfolgegremium nahm die Personalkommission (PeKo) ihre Arbeit auf. Eine zentrale Neuerung war das neu geschaffene Wahlreglement: Die PeKo-Mitglieder sind seither offiziell Beauftragte des administrativen und technischen Personals und vertreten deren Interessen gegenüber der Schulleitung.

Zudem wurde die bisherige Unterteilung in Mitglieder und Ersatzmitglieder aufgehoben – alle Beauftragten sind nun stimmberechtigt. Die erste Sitzung der PeKo fand am 25. Januar 2002 statt.

Im Jahr 2005 wurde im Rahmen des 150-j?hrigen Jubil?ums der ETH Zürich erstmals ein Personalfest durchgeführt. Die Initiative dazu ging von der Personalkommission aus.

Heute findet dieser Anlass alle zwei Jahre als ?togETHer?-Event statt und dient als Zeichen der Wertsch?tzung gegenüber den Mitarbeitenden der ETH Zürich.

Das Sommerfest 2005 war besonders eindrücklich: Mit ?Welcome Tomorrow? wurde ein musikalisches Theater aufgeführt, das sich auf ironische und dynamische Weise mit Zukunftsvisionen und Themen der Hochschule auseinandersetzte. Ebenfalls Teil der Feierlichkeiten war eine gross angelegte Spendenaktion zugunsten des Tixi-Taxis. Die gesammelten Mittel erm?glichten die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs, um Menschen mit eingeschr?nkter Mobilit?t im Alltag weiterhin zu unterstützen und einen Beitrag zur Gleichstellung zu leisten.

Fest auf dem Hönggerberg mit Logo Welcome Tomorrow

Seit 2007 beobachtet die Personalkommission die Entwicklung hin zu befristeten Anstellungen zunehmend kritisch. Die früher klar definierten Infrastrukturstellen werden vermehrt durch befristete Projektstellen ersetzt. Eine Anrufung des internen Audits des ETH-Bereichs vom 08.05.2009 wurde zwar aus formalen Gründen abgelehnt, stiess jedoch verschiedene Bestrebungen zur F?rderung unbefristeter Anstellungen an. In der Folge erreichte die Personalkommission, dass Infrastrukturstellen seit 2011 grunds?tzlich unbefristet sind. Dies wurde in der Personalverordnung verankert (PVO Art. 19, Abs. 1: ?Das Arbeitsverh?ltnis ist grunds?tzlich unbefristet?).

Im Nachgang zur ersten Respekt-Kampagne der ETH-Zürich 2008 erwirkt die PeKo 2009 mit Unterstützung des ETH-Pr?sidenten Ralph Eichler die Einführung eines Sabbaticals für Mitarbeitende im administrativen und technischen Bereich in Management-, Stabs- oder Supportfunktionen.

Auf Initiative der PeKo und der Sozialpartner wird zunehmend betont, dass Mitarbeitenden der ETH bei internen Stellenwechseln ein Vorteil einger?umt werden sollte, um das vorhandene Know-how zu erhalten.

Dieser Grundsatz wurde in der Personalverordnung verankert (Art. 14, Abs. 2a–d PVO): ?Von einer ?ffentlichen Ausschreibung kann in den folgenden F?llen ausnahmsweise abgesehen werden: …?

Die Personalkommission feiert ihr Jubil?um mit Podiumsdiskussonen, Vortr?gen und einem Ideenwettbewerb.

Jubiläumslogo

150 Jahre ETH

Im Rahmen der 150 Jahr Feierlichkeiten entstand unter der Leitung unseres verstorbenen Ehrenmitgliedes Renate Amatore und anderen das ETHeater - Welcome Tomorrow

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